Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Standesamt/Meldebehörde
Freitag: geschlossen
Telefon: 037326 838-0
Fax: 037326 83819
Abweichungen von den Sprechzeiten können Sie beim jeweiligen Ansprechpartner nachlesen.
Bürgermeister/Liegenschaften/Pacht | Sprechzeiten |
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Amt für Finanzen & Verwaltung | Sprechzeiten Do 9.00 - 12.00 Uhr |
Zuständigkeit |
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Sekretariat, Allgemeine Verwaltung Zuständigkeit Amtsblatt, Allgemeine Verwaltung, Feuerwerk, Lagerfeuer | Sprechzeiten |
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Kasse | Sprechzeiten Vorankündigung: In der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 17.01.2022 bleibt die Stadtkasse für den Publikumsverkehr geschlossen. |
Zuständigkeit | |
Steuer- & Gewerbeamt | Sprechzeiten Vorankündigung: In der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 17.01.2022 bleibt das Steuer- und Gewerbeamt für den Publikumsverkehr geschlossen. |
Zuständigkeit Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer | |
Gebäudemanagement | Sprechzeiten |
Zuständigkeit | |
Meldebehörde | Sprechzeiten
Eingeschränkte Öffnungszeiten in der Meldebehörde im Monat August 2022 Urlaubsbedingt wird die Meldebehörde der Stadtverwaltung Frauenstein im Monat August in der 31. bis 34. Kalenderwoche nur an den Dienstagen 09.08./16.08./23.08.2022 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr geöffnet sein. An den Donnerstagen bleibt die Meldebehörde in dieser Zeit geschlossen.
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Zuständigkeit Ausstellung von Bescheinigungen, Beantragung von Führungszeugnissen, Auskunft Gewerbezentralregister, Anträge für Stasi-Unterlagen-Behörde | |
Standesamt | Sprechzeiten |
Zuständigkeit Beurkundungen von Sterbefällen, Namenserklärungen/-änderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritten
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Bauamt | Sprechzeiten |
Zuständigkeit Gebäudeunterhaltung/-bewirtschaftung, Straßen- & Gewässerunterhaltung, Waldbewirtschaftung, Grünlandpflege, Baumfällarbeiten, Katastrophen- & Hochwasserschutz, Wanderwege & Loipen | |
Bauverwaltung | Sprechzeiten |
Zuständigkeit Genehmigung von Plakatierungen, Grabzeiten Friedhof, Betreuung Archiv Stadt Frauenstein | |
Stadtinformation | Sprechzeiten |
Gottfried-Silbermann-Museum Öffnungszeiten Am 13.07.2022 haben das Museum und die Stadtinformation wegen einer Tagung erst ab 13:00 Uhr geöffnet.
Die Burgruine ist witterungsbedingt nur von Mai - Oktober zu besichtigen. |
Friedensrichter
Wichtige Informationen zum Amt des Friedensrichters
Wer sind Friedensrichter?
Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedsperson im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit. Der Friedensrichter wird vom Gemeinderat für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über den Friedensrichter aus und führt Dienstbesprechungen durch.
Für die Aus- und Weiterbildung des Friedensrichters ist der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. zuständig, der Fachseminare anbietet.
Welche Aufgaben hat der Friedensrichter?
Der Friedensrichter ist unter dem Moto "Schlichten statt Richten" tätig. Seine Aufgabe besteht darin, in einer Rechtsstreitigkeit zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Sache beim Gericht anhängig gemacht werden kann.
Für bestimmte Zivilstreitigkeiten, z. Bsp. nachbarschaftliche Streitigkeiten, kann der Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Er ist ebenfalls zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. geht.
Der Friedensrichter ist der geeignete Ansprechpartner auch beim Täter-Opfer-Ausgleich. Hier bestimmt der Staatsanwalt, ob und durch wen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird. Der Friedensrichter kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden. Bei Arbeits- und Familienstreitigkeiten, bei Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen und bei Rechtsstreitigkeiten bei der der Bund, die Länder und die Gemeinden oder anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, ist der Friedensrichter nicht zuständig.
Was kostet ein Verfahren und wie ist der Ablauf?
Das Verfahren vor dem Friedensrichter ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nichtöffentlich, und der Friedensrichter ist zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren kann bei dem zuständigen Friedensrichter schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Forderung/Beschuldigung enthalten. Bei der Antragstellung ist ein Kostenvorschuss zu entrichten.
Die Post an den Friedensrichter darf in der Gemeinde nicht geöffnet werden. Sie muss die Post ungeöffnet an den Friedensrichter weiterleiten.
Der Friedensrichter bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt beide Parteien zu diesem Termin. Es wird ausschließlich Deutsch verhandelt. Die Parteien haben die Verpflichtung zu diesem Termin zu erscheinen.
Sie haben dabei die Gelegenheit, sich auszusprechen.
Der zuständige Friedensrichter in der Stadtverwaltung Frauenstein ist Herr Jan Haufe.
Er ist wie folgt zu erreichen:
per Telefon: 0175/1467912
per E-Mail: haufe.gestaltung@gmx.de
oder schriftlich:
Friedensrichter der Stadtverwaltung Frauenstein
Markt 28
09623 Frauenstein